| Abschiebungshaft BGH: Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 19.01.2012 (Az. V ZB 221/12) die Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung festgestellt. Der BGH weist darauf hin, dass der Umstand, dass der Flüchtling nicht freiwillig ausreise, für sich genommen keinen Haftgrund darstelle.