| Presseerklärungen des FRNRW, Kritik und Politisches zur Landesunterbringung Unterbringung in Landesaufnahmeeinrichtungen: Immer mehr für immer länger

Bochum, 22.07.2019
Pressemitteilung 06/2019

 

Flüchtlingsrat NRW kritisiert die Verfestigung umstrittener Praxen durch neuen Erlass

Nachdem bereits am 19.12.2018 das Ausführungsgesetz zum § 47 Abs. 1b AsylG in Kraft trat, mit dem die maximale Unterbringungsdauer in Landeseinrichtungen für bestimmte Personengruppen auf 24 Monate erhöht wurde, veröffentlichtdas Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen nun den entsprechenden Erlass vom 16.07.2019 zur Umsetzung dieses Gesetzes.

Mit dem Erlass geht NRW in einigen Punkten über den bundesgesetzlichen Rahmen hinaus.

So wird die ohnehin umstrittene Anwendung von beschleunigten Verfahren bei Antragsteller*innen aus Georgien analog zu § 30a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, nunmehr auch auf Asylsuchende aus Armenien und Aserbaidschan ausgeweitet. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land NRW und dem BAMF, die bereits in 2018 unterzeichnet wurde. Dabei hat der Gesetzgeber die Fälle der Anwendung des beschleunigten Verfahrens aus gutem Grund abschließend geregelt. In beschleunigten Verfahren trifft das BAMF innerhalb einer Woche die Entscheidung über einen Asylantrag. Betroffene Asylsuchende haben zumeist keine Möglichkeit, sich auf die Anhörung vorzubereiten, besonderen Schutzbedarf geltend zu machen oder relevante Unterlagen einzureichen. Dadurch werden ihre Asylanträge zumeist als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt und sie können in der Folge bis zu 24 Monaten in Landesaufnahmeeinrichtungen wohnverpflichtet werden.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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