| Der FRNRW in den Medien Ältere Ukraine-Flüchtlinge: Flüchtlingsrat NRW stellt Optionen nach vorübergehendem Schutz dar
Artikel auf dw.com vom 13.05.2026.
Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, erläutert in einem Artikel der Deutschen Welle, dass sich alte und kranke Schutzsuchende aus der Ukraine bei Auslaufen der Regelung zum vorübergehenden Schutz in einer äußerst schwierigen Situation befänden, da die eigene Lebensunterhaltssicherung zu den Regelvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gehöre. Alternativ könne ein Asylantrag oder - z. B. bei schwerwiegender, in der Ukraine nicht behandelbarer Krankheit - ein Antrag auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Frage kommen. Letzterer Antrag lasse sich bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen. Der Vorteil dieser Option sei, dass man nicht den im Asylverfahren geltenden Einschränkungen, etwa der Wohnverpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung, unterliege.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier (auf Ukrainisch).

