| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW Zum Weltflüchtlingstag: Es geht auch anders – solidarischer Flüchtlingsschutz jetzt!
Bochum, 19.06.2026
Pressemitteilung 04/2026
Zum Weltflüchtlingstag: Es geht auch anders – solidarischer Flüchtlingsschutz jetzt!
Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Heutzutage werden die Prinzipien der GFK in Europa allerdings durch eine Politik der Abschottung und Ausgrenzung – so jüngst mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) – immer weiter untergraben.
Anlässlich des morgigen Weltflüchtlingstags präsentieren daher 275 Organisationen, unter ihnen der Flüchtlingsrat NRW, in dem heute veröffentlichten Memorandum „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ einen Gegenentwurf für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert. Sie fordern ein Leben in Sicherheit und Würde für geflüchtete Menschen.
Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW: „Echter Flüchtlingsschutz setzt Verantwortungsbewusstsein, Solidarität und Humanität voraus. Politikerinnen aller Ebenen müssen endlich ihren Kurs der Entrechtung und ihre spalterische Rhetorik aufgeben! Stattdessen müssen sie Lösungen für eine von Respekt, Gleichberechtigung und Menschlichkeit geprägte vielfältige Gesellschaft erarbeiten!“
In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Diese betreffen u. a. neben der Schaffung sicherer Fluchtwege die Gewährleistung fairer Asyl(gerichts)verfahren. Hier ist – nicht zuletzt angesichts des angekündigten Bundesförderungsstopps für die nicht-behördliche Asylverfahrensberatung – auch die nordrhein-westfälische Landesregierung am Zug: Sie muss sich für eine, auch nach den GEAS-Vorgaben zu garantierende, unabhängige und flächendeckende Beratung für Flüchtlinge einsetzen. Zu dieser müssen auch Schutzsuchende im neuen Grenzverfahren, dessen Durchführung die Landesregierung zunächst in Ratingen und später am Flughafen Düsseldorf plant, Zugang haben.
Darüber hinaus trägt die Landesregierung Verantwortung für eine menschenwürdige Versorgung und für Teilhabemöglichkeiten von Schutzsuchenden. In diesem Sinne muss sie u. a. die Praxis vollständiger Leistungsausschlüsse, die nach einem Urteil des EuGH vom 04.06.2026 überdies nicht mit unionsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren ist, im Erlasswege beenden. Damit der durch die GEAS-Reform eingeführte Anspruch geflüchteter Kinder auf Regelbeschulung nach spätestens zwei Monaten nicht nur auf dem Papier besteht, muss das Land außerdem etwa für ausreichend Schul- und Kitaplätze für alle Kinder, mit und ohne Migrationshintergrund, sorgen.
Birgit Naujoks: „Das 75. Jubiläum der GFK ist zugleich eine historische Mahnung an die Bedeutung von Flüchtlingsschutz. Ihr Geist muss wieder zum Leitstrahl flüchtlingspolitischen Handelns auf allen Ebenen werden!“
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.

