| Aktuell, Gemeinsames europäisches Asylsystem GEAS-Reform tritt heute in Kraft – scharfe Maßnahmen für „sichere Herkunftsstaaten“
Berlin, 12. Juni 2026 – Am heutigen Freitag ist die umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie das dazugehörige nationale GEAS-Anpassungsgesetz in Deutschland offiziell vollumfänglich in Kraft getreten. Für Asylsuchende aus einer Reihe neu eingestufter „sicherer Herkunftsstaaten“ bringt der heutige Stichtag tiefgreifende rechtliche Verschärfungen: Sie sind ab sofort mit strikten Arbeitsverboten, einer massiv verlängerten Lagerpflicht und systematischen Einreisesperren konfrontiert.
Beschleunigte Verfahren und neue Länderliste
Das Gesetzespaket, welches im Februar vom Bundestag beschlossen und Ende April im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 111) verkündet wurde, schöpft die europarechtlichen Spielräume restriktiv aus. Durch den neu verankerten § 29b des Asylgesetzes (AsylG) greift ab heute eine erweiterte Liste von Staaten, die als sicher eingestuft werden. Hierzu gehören unter anderem:
- Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, die Türkei und Tunesien.
Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern werden ab heute in sogenannten Schnell- und Grenzverfahren bearbeitet. Sie gelten juristisch vorab als „offensichtlich unbegründet“, was die Hürden für einen positiven Bescheid drastisch erhöht.
Arbeitsverbote und Isolierung in Aufnahmezentren
Mit dem heutigen Inkrafttreten greifen für diesen Personenkreis weitreichende Einschränkungen im Alltag. Betroffene unterliegen während des gesamten Verfahrens einem strikten Arbeitsverbot. Zudem wurde die Pflicht, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, für Menschen aus diesen Herkunftsländern faktisch zeitlich entgrenzt.
Zusätzlich ermöglicht das Gesetz den Bundesländern die Einrichtung sogenannter Sekundärmigrationszentren nach § 44 AsylG. In diesen haftähnlichen Lagern sollen Geflüchtete, die über andere EU-Staaten nach Deutschland eingereist sind oder aus den benannten Staaten stammen, isoliert und für eine beschleunigte Abschiebung greifbar gehalten werden. Wird der Asylantrag im Eilverfahren abgelehnt, folgt bei der Ausreise eine automatische, mehrjährige Einreisesperre für den gesamten Schengen-Raum.
Plenardebatte und Beschlussfassung
Eine detaillierte Zusammenfassung der finalen parlamentarischen Debatte, den Reden der Fraktionen (von der Verteidigung der Reform durch die Bundesregierung bis zur Kritik von Grünen, Linken und Opposition) sowie den Verweisen auf die finalen Beschlussempfehlungen finden Sie hier.
Massive Kritik von NGOs und Verbänden
Zivilgesellschaftliche Organisationen reagierten entsetzt auf den heutigen Start der neuen Praxis. In einer aktuellen Stellungnahme vom 11.06.2026 spricht PRO ASYL von einer „maximalen Härte gegen Geflüchtete“ und einer faktischen Entrechtung.
GUA-Kritik: Bürokratisches Chaos und europarechtswidrige Arbeitsverbote
Die Fachrechtsexperten der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) üben in einer aktuellen Analyse massive Kritik an der deutschen Umsetzung und warnen vor einem „kaum noch nachvollziehbaren System unterschiedlicher Rechte und Verbote“. Die Analyse vom 09.06.2026 haben wir hier für Sie verlinkt.

