| Aktuell, Aufenthaltstitel Aktualisierte BAGFW-Arbeitshilfe zur Aufenthaltsverfestigung nach § 24 AufenthG
Was passiert nach dem 4. März 2027? Um Berater*innen in der Migrations- und Sozialarbeit bestmöglich zu unterstützen, hat die BAGFW ihre Handreichung für die Praxis umfassend überarbeitet.Die Neuauflage berücksichtigt den jüngsten EU-Durchführungsbeschluss sowie die aktuellen BMI-Umsetzungshinweise. Sie zeigt konkret auf, unter welchen Voraussetzungen ukrainische Geflüchtete in Aufenthaltstitel zu Ausbildungs-, Erwerbs- oder familiären Zwecken wechseln können.
Die Handreichung vom 17.06.2026 haben wir hier für Sie verlinkt.

