| Wohnsitzauflage Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge: ein integrationsfeindliches Bürokratiemonster

Offener Brief des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. an die Landesregierung Schleswig-Holstein vom 24. Mai 2016:

Flüchtlingsrat SH fordert Landesregierung zur Ablehnung des Integrationsgesetzentwurfs auf

Die Bundesregierung hat angekündigt, am kommenden Mittwoch bei ihrer Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg das vom BMI vorgelegten Entwurf eines sogenannten Integrationsgesetzes zu beschließen. Neben der Etablierung integrationsfeindlicher Sanktionsinstrumente will dieser Gesetzentwurf die Wohnsitzauflage für anerkannte und damit bleibeberechtigte Flüchtlinge festschreiben.

Der Flüchtlingsrat spricht sich ausdrücklich gegen diese Form normierter Diskriminierung aus. Die Wohnsitzauflage ist integrationsfeindlich und steht im Widerspruch zur Verfassung. Letzteres ist offensichtlich auch der Bundesregierung und den Befürworter_innen dieses Gesetzentwurfes klar. Sie setzen freilich darauf, dass Klagen allenfalls in sechs bis acht Jahren beim Verfassungsgericht zum Erfolg führen werden und schaffen einstweilen  administrative Fakten zulasten der betroffenen Flüchtlinge.

Ebenfalls Fakten schafft derweil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wenn es einer zunehmende Zahl von Kriegsflüchtlingen nur noch mit subsidiären Schutz gewährt. Der Subsidiäre Schutz ist ein Status der ein nachhaltig gesichertes Bleiberecht hintertreibt und das Recht auf Familiennachzug langfristig aushebelt.

Das niedersächsische Innenministerium hingegen stellt in einem aktuellen Runderlass klar, dass subsidiär Schutzberechtigte (die also einen Schutzstatus gem. § 4 Abs. 1 AsylG erhalten und dann Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 zweite Alternative AufenthG haben) keine Wohnsitzauflage aus fiskalischen Gründen bekommen dürfen. Sprich, der Bezug von Leistungen ist keine Begründung für eine Wohnsitzauflage.

Das niedersächsische Innenministerium folgt damit einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.5.2016, der sich wiederum auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März dieses Jahres bezieht, worin der EuGH festgestellt hat, dass eine Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte auf Grund des Bezugs von Leistungen gegen Artikel 33 (Zuerkennung internationalen Schutzes) der europäischen Anerkennungsrichtlinie/Qualifikationsrichtlinie verstößt.

Die niedersächsische Landesregierung zieht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2016 zur Rechtswidrigkeit einer fiskalisch begründeten Wohnsitzauflage den einzig zulässigen Schluss, dass Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz - ebenso wie anerkannte Flüchtlinge auch - nicht mit einer Wohnsitzauflage belegt werden dürfen. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt diese Weisung der Regierung des benachbarten Niedersachsen und wertet sie auch als Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes, der Wohnsitzauflagen für schutzbedürftige Flüchtlinge einführen möchte.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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