| Wohnsitzauflage Familieneinheit von geduldeten Flüchtlingen
Einem ghanaischen Asylantragsteller mit aufenthaltsbeschränkter Duldung für Schleswig-Holstein, hat nun vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (VG SH) Recht bekommen und somit Anspruch seinen Wohnsitz aufgrund der familiären Bindungen vorübergehend nach Thüringen zu verlegen.
"Nachdem in der Vergangenheit viele Ausländerbehörden die Herstellung der Familieneinheit von in unterschiedlichen Bundesländern lebenden, geduldeten Flüchtlingen abgelehnt hatten, führt das VG SH im übersandten Beschluss aus, dass die Änderung einer Wohnsitzauflage im Hinblick auf Art. 6 GG in der Regel nicht ermessensfehlerfrei abgelehnt werden kann, solange die Aufenthaltsbeendigung der Familie nicht unmittelbar bevorsteht oder es den Betroffenen nicht möglich oder zumutbar ist, die familiäre Gemeinschaft im Heimatland herzustellen. Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe sei eine Ermessensreduzierung auf Null gegeben.“
Den übersandten Beschluss des VG SH vom 20.08.2020 finden Sie hier zum Download.