| Ausbildung VGH Baden-Württemberg bestätigt: Für die Ausbildung zur Pflegehelfer*in ist keine Beschäftigungserlaubnis erforderlich
Ergänzend zum bereits am 11. September 2025 veröffentlichten Artikel zur schulischen Pflegeausbildung ohne Beschäftigungserlaubnis gibt es eine wichtige neue Entwicklung:
Der VGH Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 12. November 2025 (12 S 1888/25) entschieden, dass die Ausbildung zur Pflegehelfer*in eine schulische Ausbildung ist.
Damit bestätigte erstmals ein Oberverwaltungsgericht:
Für diese Ausbildung darf keine ausländerrechtliche Beschäftigungserlaubnis verlangt werden, auch nicht bei Personen mit Duldung und Arbeitsverbot.
Die Entscheidung bezieht sich auf Baden-Württemberg, ist aber voraussichtlich auf andere Bundesländer übertragbar, da die Pflegehilfe-Ausbildungen bundesweit ähnlich organisiert sind.

