"Sichere Herkunftsstaaten"

Im Rahmen des Konstrukts der „sicheren Herkunftsstaaten“ wird die gesetzliche Regelvermutung aufgestellt, dass es in diesen Ländern weder politische Verfolgung noch sonstige unmenschliche Behandlung oder Bestrafung gebe.

Die Möglichkeit, Länder als „sicher“ zu deklarieren, wurde 1993 im Rahmen des sogenannten Asylkompromisses mit dem Ziel der Beschleunigung der Asylverfahren im Grundgesetz verankert, um dem Wunsch nach schnelleren Abschiebungen nachzukommen. Die Bestimmung eines Staates als „sicheren Herkunftsstaat“ erfolgt im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Für Asylsuchende aus diesen Ländern gelten Sonderregelungen im Rahmen des Aufnahme- und Asylverfahrens, die der Beschleunigung und dem Ausschluss von Teilhabemöglichkeiten dienen. Die Asylanträge von Personen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten werden als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, außer Asylsuchende können im Einzelfall Tatsachen oder Beweismittel anführen, die deutlich machen, dass ihnen entgegen der Regelvermutung politische Verfolgung oder ernsthafter Schaden droht (§ 29a AsylG). Die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ hat weitreichende negative Folgen, wie verkürzte Rechtsmittel- und Ausreisefristen, eine Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen sowie eine Wiedereinreisesperre.

Als "sichere Herkunftsstaaten" sind in Anlage II zu § 29a Asylgesetz folgende Staaten aufgelistet: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Die Republik Moldau und Georgien wurden seit dem 23.12.2023 ebenfalls in diese Liste aufgenommen (Stand: Dezember 2023).

In dieser Kategorie finden Sie Beiträge und Informationen zum Konstrukt „sicherer Herkunftsstaat“ und zur möglichen Aufnahme weiterer Länder in die Liste "sicherer Herkunftsstaaten".


Pressemitteilung von PRO ASYL vom 18. Juli 2018: PRO ASYL: Verbändebeteiligung wird durch knappe Fristen zur Farce Heute wird im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Erweiterung der sog. »sicheren Herkunftsländer« beschlossen. Betroffen sind Marokko, Algerien und Tunesien (Maghreb-Staaten) sowie…

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Beschluss des Bundesrates aus der Plenarsitzung am 18. März 2016:
Bundesrat sieht offene Fragen bei sicheren Herkunftsstaaten
Der Bundesrat sieht noch offene Fragen zur geplanten Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten. Bei der Bewertung komme der Lage von…

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Sichere Herkunftsstaaten Ein sicherer Herkunftsstaat

Bericht der Website German-Foreign-Policy.com vom 1. März 2016:
Ein sicherer Herkunftsstaat
Deutschland wird Flüchtlinge aus Nordafrika schneller als bisher abschieben können. Dies ist das Zwischenergebnis einer Maghreb-Reise, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière am heutigen Dienstag…

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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