| Sichere Herkunftsstaaten Gesetzentwurf zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten

Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Juli 2018:

Bundesregierung hat den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten beschlossen.

Hierzu erklärt BM Seehofer: "Ich bin froh, dass das Kabinett heute endlich den Gesetzentwurf zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen hat. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Beitrag für den Ausgleich von Humanität, durch die Gewährung von Asyl an schutzbedürftigen Personen und Ordnung durch einen entschlossenen Umgang in Bezug auf Personen, die keinen Schutzbedarf haben."

Danach soll künftig gesetzlich vermutet werden, dass ein Asylantragsteller aus einem dieser Staaten nicht verfolgt wird. Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien sollen künftig schneller bearbeitet und nach einer negativen Entscheidung soll der Aufenthalt der Staatsangehörigen dieser Staaten in Deutschland schneller beendet werden können. Deutschland wird dadurch als Zielland weniger attraktiv, wenn das Motiv für den Antrag nicht der Schutz vor Verfolgung im Herkunftsland ist.

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