| Abschiebung, Rechtliche Grundlagen und Situation in den Kommunen Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung in einer Gemeinschaftsunterkunft
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss (2 BvR 460/25) vom 30.09.2025 klargestellt, dass der Schutz der Wohnung auch in Unterkünften für Flüchtlinge gilt. Wenn die Polizei für eine Abschiebung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss in den Wohnraum eines Flüchtlings eindringt, ist dies verfassungswidrig. Die Verfassungsbeschwerde wurde von PRO ASYL und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.
Die dazugehörige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.

