| Afghanistan Urteil d. VG Meiningen v. 22.09.2020: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK

Urteil des VG Meiningen v. 22.09.2020 (Az. 5 K 571/20 Me):

Gegen das Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG nach Afghanistan eines Betroffenen mit afghanischer Staatsangehörigkeit, wurde durch das BAMF ein Widerrufsverfahren eingeleitet. Nach einer erfolgreichen Klage wurde der Bescheid des Bundesamtes als rechtswidrig angesehen, welcher den Betroffenen in seinen Rechten verletzt.

Ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK ist somit gegeben:

  • Eine Widerrufsentscheidung, die auf der kürzlich erreichten Volljährigkeit beruht, stellt rechtliche Bedenken dar, da das Alter keinen erheblichen Unterschied darstellt, es sei denn mit der Volljährigkeit sind günstigere materielle Ansprüche, Rechte oder ähnliches verbunden. Dies trifft auf den Zielstaat Afghanistan nicht zu.
  • Nach § 60 Abs. 5 AufenthG darf ein Ausländer nicht abgeschoben werden, soweit eine Abschiebung nach den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unzulässig ist. Nach Art. 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Mit dem Urteil vom BVerfwG vom 13.06.2013 (Az. 10 C 13.12) ist es nicht erforderlich, dass diese Gefahren seitens eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation droht. So können schlechte humanitäre Bedingungen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe eine Gefahrenlage darstellen, die zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne vom Art. 3 EMRK führt. Dies trifft auf den Staat Afghanistan zu, da bei einer heutigen Rückkehr die zu erwartenden Lebensbedingungen nicht dem Maß der Wahrung der Menschenwürde entsprechen würde. So seien unter anderem die Grundbedürfnisse des Lebens (Ernährung, Hygiene, Unterkunft) nicht erfüllbar, was zu einer sofortiger Lebensbedrohung führt. Abgesehen von der allgemein prekären Lage in Afghanistan sind noch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie hinzuzuziehen.
  • Wenn der Betroffene als afghanischer Staatsangehöriger nie irgendwelche Verbindungen zu Afghanistan hatte, weil seine Eltern schon vor seiner Geburt im Ausland gelebt haben, er in einem anderen Staat geboren wurde, keine sozialen Kontakte nach Afghanistan pflegt und auch keine sprachlichen Bezüge zum Staat hat, so wird eine Rückkehr in dieses Land und die dortige Gesellschaft als sehr erschwerend angenommen.
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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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