| Asylverfahren Geplante Reform der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Das Bundesjustizministerium hat am 02.02.2026 das 7. VwGO-Änderungsgesetz vorgelegt. Das Gesetz soll dazu dienen, verwaltungsgerichtliche Verfahren zu beschleunigen. Ein zentraler Fokus liegt auf asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren.
Durch den verstärkten Einsatz von Einzelrichtern bereits nach sechsmonatiger Dienstzeit bzw. durch verkleinerte Spruchkörper sollen personelle Ressourcen flexibler genutzt werden.
Bei “offensichtlich aussichtslosen und rechtsmissbräuchlichen Verfahren” sieht der Entwurf die Möglichkeit zur Anordnung einer Gerichtskostenvorauszahlung vor. Das Verfahren wird in diesen Fällen erst nach Zahlung fortgeführt.
Zudem wird die Präklusion verschärft: Verspätetes Vorbringen von Tatsachen kann künftig leichter unberücksichtigt bleiben. Parallel dazu wird das Vollstreckungsrecht gegen Behörden gestärkt, indem Zwangsgelder auf bis zu 25.000 Euro erhöht werden.
Die Reform, die auch Anpassungen im Sozial- und Finanzgerichtsgesetz umfasst, soll zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Lesen Sie hier eine Stellungsnahme und kritische Einordnung des RAV zum Referentenentwurf des BMJV.

