| Familienzusammenführung EGMR zu Familiennachzug bei subsidiär Geschützten

Über die Rechtmäßigkeit der Wartezeit beim Familiennachzug urteilte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) am 9. Juli 2021 (M.A. v. Denmark, Az. 6697/18):

Staaten dürfen den Familiennachzug für zwei Jahre ausschließen, müssen danach aber den Einzelfall prüfen.

Der Gerichtshof bekräftigte, dass ein Staat berechtigt sei, die Einreise von Ausländern sowie ihren Aufenthalt zu kontrollieren. Er kam zu dem Schluss, dass die Staaten in diesem Bereich über einen weiten Ermessensspielraum verfügen. Legitim sei auch, dass man in Fällen eines "Massenzustroms" strengere Regeln anwende und angesichts begrenzter Ressourcen den Familiennachzug zurückstelle.

Die Große Kammer gibt eine klare Leitlinie vor. Bis zu zwei Jahre lang dürfen die Staaten den Familiennachzug generell aussetzen, danach muss der Einzelfall geprüft werden. Dies bedeutet, dass die Argumente für und wider eines Nachzugs abzuwägen sind. Es geht etwa um die Länge der Beziehung, die Möglichkeit einer Rückkehr ins Heimatland, die Integration in den Zielstaat, die Interessen betroffener Kinder, mögliche Straftaten oder auch die Frage, ob jemand von Sozialhilfe lebt.

Diese Gesichtspunkte müssen von den Staaten abgewogen werden. Dabei kann der Nachzug durchaus auch länger als zwei Jahre verweigert werden. Zu laufen beginnt der Zweijahreszeitraum erst mit dem positiven Asylbescheid. Wartezeiten während des Asylverfahrens können also bewirken, dass die Trennung tatsächlich noch länger ausfällt.

 

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier.

 

Zurück zu "Familienzusammenführung"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: