| Gemeinsames europäisches Asylsystem VG Minden: Neues EU-Asylrecht bricht nationale Übergangsregeln
Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Beschluss vom 24. Juni 2026 (Az. 1 L 422/26.A) eine Entscheidung zur Anwendung des neuen europäischen Asylrechts getroffen. Die Richter stellten klar, dass auf alle laufenden Asylverfahren bereits die neuen materiell-rechtlichen Regelungen der EU-Statusverordnung (Qualifikationsverordnung) anwendbar sind. Soweit sich aus der nationalen Übergangsregelung in § 87e Abs. 2 AsylG etwas anderes ergeben sollte, ist dies europarechtswidrig und von den Gerichten wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts schlicht zu ignorieren.
Den Beschluss haben wir hier für Sie verlinkt.