| Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen Grundsatzurteil erlaubt direkte Abschiebung nach Grenzübertritt

Artikel des Deutschlandfunk vom 14. Februar 2020:

Wenn Flüchtlinge sofort nach ihrem Grenzübertritt wieder zurückgewiesen werden, spricht man von Push-Back-Abschiebungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis bislang als unrechtmäßig bezeichnet, gestern revidierte er sein entsprechendes Urteil von 2017.

Beletti Njame war 2014 über den Grenzzaun geklettert, der Melilla von Marokko trennt. Die spanische Polizei wollte mit allen Mitteln die Erstürmung des Zauns verhindern, doch er kam durch und konnte wegrennen. Eine illegale Einreise, gibt er sechs Jahre später in Madrid zu, doch einen anderen Weg gab es nicht:

„Auf legalem Weg kommt man gar nicht bis zum spanischen Grenzposten vor, um dort um Asyl zu bitten. Die marokkanische Polizei lässt Dich nicht durch. Der einzige Weg für Flüchtlinge, nach Spanien zu kommen, um dort Asyl zu beantragen, ist, über die Grenzzäune zu klettern. Du kannst in Marokko niemandem erklären, dass Du Asyl beantragen willst. Da gelten gar keine Menschenrechte.“

Beletti Njame hat inzwischen gültige Aufenthaltspapiere, Arbeit und ist verheiratet. Über das Urteil des Europäischen Menschengerichtshof kann er nur den Kopf schütteln.

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