| EU-Flüchtlingspolitik EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen bei Erlass einer Rückkehrentscheidung klären
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung angerufen, ob im Sinne des Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b der Rückführungsrichtlinie (im Folgenden: RL 2008/115/EG) beachtliche Gründe bereits dem Erlass einer (asylrechtlichen) Abschiebungsandrohung entgegenstehen können.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 36/2022 vom 08.06.2022.