| Aufenthalt BVerwG: Einzelfallprüfung bei Verlust der Unionsbürgerschaft erforderlich
Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stets verhältnismäßig sein muss, wenn damit auch der Status als Unionsbürger verloren geht. In solchen Fällen ist eine individuelle Prüfung erforderlich, die die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta berücksichtigt. Um dies zu gewährleisten, müssen die entsprechenden Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (§ 30 Abs. 1 StAG) unionsrechtskonform ausgelegt werden. Die Behörden sind somit verpflichtet, die spezifischen Folgen des Staatsangehörigkeitsverlustes für das Privat- und Familienleben im Einzelfall abzuwägen.
Das Urteil vom 04.03.2026 (BVerwG 1 C 4.25) haben wir hier für Sie verlinkt.

