| Aufenthaltserlaubnis VG Oldenburg: Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 AufenthG für einen Afghanen

Das VG Oldenburg hat in einem von Rechtsanwalt Klemens Tönges erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 25. Mai 2021 einem jungen Afghanen zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse gem. § 60 Abs. 5 AufenthG zuerkannt.

Die Entscheidung geschah auf Verweis des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 17.12.2020, nach dem "derzeit angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie auch im Falle eines leistungsfähigen, erwachsenen Mannes ohne Unterhaltsverpflichtungen bei Rückkehr aus dem westlichen Ausland die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK regelmäßig erfüllt sind, wenn in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen."

Das OVG Lüneburg hat in einem Urteil vom 29.01.2019 geurteilt, dass es keine allgemeine Gefährdung im Sinne des § 60 Abs. 5 gebe. Das VG Oldenburg erkennt nun – wie schon das VG Hannover in einem Urteil vom 09.07.2020 - an, dass sich seitdem die wirtschaftliche Situation in Afghanistan v.a. auf Grund der Corona-Pandemie erheblich verschlechtert hat. Ohne ein familiäres oder anderweitig soziales Netzwerk wäre daher auch ein "leistungsfähiger, erwachsener Mann" im Sinne des Art. 3 der EMRK gefährdet und würde auch nicht durch inländische Flucht/Migration dieser Gefährdung entkommen können.

 

Zurück zu "Aufenthaltserlaubnis"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: