| Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltsstatus für Ukrainer automatisch bis März 2027 verlängert
Die Bundesregierung hat die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) angepasst, um den Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine automatisch bis zum 4. März 2027 zu verlängern.
Die wichtigste Folge für die Betroffenen ist die automatische Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, sofern diese am 1. Februar 2026 gültig sind. Die Inhaber müssen keine Verlängerungsanträge bei den Ausländerbehörden stellen.
Diese Regelung betrifft primär ukrainische Staatsangehörige sowie bestimmte Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die am 24. Februar 2022 Schutz in der Ukraine genossen oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel hatten.
Die entsprechende Änderung wurde im Bundesgesetzblatt vom 27. Oktober 2025 veröffentlicht.

