| Aufenthaltserlaubnis BVerwG: Keine diskriminierenden Gebühren für Aufenthaltspapiere türkischer Arbeitnehmer

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2013 (BVerwG 1 C 12.12 - VG 8 K 1159/10).

In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es hierzu:

Gebühren, die von einem türkischen Arbeitnehmer für Aufenthaltsdokumente erhoben werden, sind nicht mit dem Assoziationsrecht EWG-Türkei zu vereinbaren, wenn sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger, ein türkischer Arbeitnehmer, lebt seit 2003 in Deutschland. Zum Nachweis seines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts stellte ihm die Ausländerbehörde 2010 eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus, die sie 2011 verlängerte. 2012 erhielt der Kläger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Die für diese drei Amtshandlungen erhobenen Gebühren i.H.v. 40 €, 30 € und 135 € hat der Kläger teilweise angefochten. Das Verwaltungsgericht hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben.
Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt und die Sprungrevision der Beklagten zurückgewiesen. Als türkischer Arbeitnehmer kann sich der Kläger auf das Diskriminierungsverbot des Art. 10 und auf die Stillhalteklausel des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei - ARB 1/80 - berufen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - stellen Gebühren, die im Vergleich zu den von Unionsbürgern für entsprechende Aufenthaltsdokumente verlangten Gebühren unverhältnismäßig hoch sind, eine gegen Art. 10 ARB 1/80 verstoßende diskriminierende Arbeitsbedingung dar. Damit verletzen alle drei Gebührenbescheide, soweit der Kläger sie angefochten hat, das Diskriminierungsverbot. Denn von Unionsbürgern wurde bei Erlass der Bescheide für die Ausstellung vergleichbarer Dokumente eine Gebühr von höchstens 8 € erhoben. Auch der Hinweis auf die höheren Kosten für elektronische Aufenthaltsdokumente in Form einer Scheckkarte bei der Daueraufenthaltserlaubnis-EG rechtfertigt die verlangte Gebühr von 135 € nicht, weil entsprechende Dokumente für die Familienangehörigen von Unionsbürgern mit 28,80 € deutlich weniger kosten. Diese unionsrechtliche Begrenzung der Gebühren kommt über das Assoziationsrecht auch türkischen Staatsangehörigen zugute.
Das Bundesverwaltungsgericht hat weiter entschieden, dass der Kläger zusätzlich zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG noch eine Niederlassungserlaubnis beanspruchen kann. Denn er kann durch eine Niederlassungserlaubnis seinen aufenthaltsrechtlichen Status verbessern. Eine Sperre mit der Folge, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen beider Aufenthaltstitel erfüllt, sich für einen der beiden entscheiden müsste, ist weder dem Wortlaut noch der Systematik des Aufenthaltsgesetzes zu entnehmen.

Zurück zu "Aufenthaltstitel"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: