| Abschiebung, Aufenthaltsgestattung und Duldung Urteil: Keine Abschiebung von Frauen nach Griechenland
Das VG Hannover (Az. 15 A 3217/25) hat am 18. Dezember 2025 entschieden, dass anerkannte weibliche Flüchtlinge aktuell nicht nach Griechenland abgeschoben werden dürfen.
Die Hauptgründe:
- Systemversagen: Staatliche Hilfsprogramme (HELIOS+) zahlen keine Mietzuschüsse mehr; NGOs sind durch Finanznot und Repressionen stark eingeschränkt.
- Spezifische Gefahr für Frauen: Weibliche Rückkehrer landen laut Gericht fast sicher in der Obdachlosigkeit. Dort drohen ihnen mangels Schutzräumen Verelendung sowie sexuelle Übergriffe und Gewalt.
- Hygienische Not: Die prekären Bedingungen verletzen bei Frauen aufgrund spezifischer Bedürfnisse (u. a. Hygiene/Menstruation) die Menschenwürde (Art. 3 EMRK).

