| Abschiebungshaft Urteil zur Abschiebungshaft: Benachrichtigungspflicht verletzt
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 16. April 2025 (Az. 2 BvR 845/22), dass bei der Anordnung von Abschiebungshaft in Stuttgart gegen das Grundrecht aus Art. 104 Abs. 4 GG verstoßen wurde. Das Amtsgericht hatte versäumt, Angehörige oder Vertrauenspersonen des Inhaftierten unverzüglich zu informieren.
Dás Urteil stärkt die Rechte Inhaftierter bei der Kontaktaufnahme zu Angehörigen und kann hier abgerufen werden.

