| Rückkehrprogramm "StarthilfePlus" - Ergänzende Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland

Seit 2017 wird das REAG/GARP Programm ergänzt durch das Programm StarthilfePlus, das Rückkehrenden in über 40 Zielländern eine Reintegrationsunterstützung gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung dieser zusätzlichen Unterstützung ist, dass eine freiwillige Rückkehr mit dem REAG/GARP-Programm bewilligt wird. Die Leistungen sind abhängig von der Staatsangehörigkeit. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Optionen der Ziellandunterstützung:

I. Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen
Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm ausreisen und eine Starthilfe erhalten, können in folgenden Zielländern eine ergänzende Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen erhalten: Armenien, Aserbaidschan, Iran, Libanon, Tadschikistan, Türkei


II. Reintegrationsunterstützung für Langzeitgeduldete
Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm in ihr Herkunftsland zurückkehren und nachweislich seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind, können in folgenden Zielländern eine ergänzende Reintegrationsunterstützung in den Bereichen Wohnen und medizinische Kosten erhalten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Montenegro, Republik Nordmazedonien, Serbien, Republik Moldau, Ukraine


III. Finanzielle Unterstützung nach der freiwilligen Rückkehr (2. Starthilfe nach 6-8 Monaten)
Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm ausreisen und eine Starthilfe bekommen, können in folgenden Ländern finanzielle Unterstützung erhalten: Afghanistan, Algerien, Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Côte d'Ivoire, DR Kongo, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea Bissau, Indien, Irak, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Mali, Marokko, Mongolei, Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tunesien, Vietnam

 

Weitere Informationen können auf der Webseite Returning from Germany abgerufen werden.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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