| Rückkehrprogramm "StarthilfePlus" - Ergänzende Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland

Seit 2017 wird das REAG/GARP Programm ergänzt durch das Programm StarthilfePlus, das Rückkehrenden in über 40 Zielländern eine Reintegrationsunterstützung gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung dieser zusätzlichen Unterstützung ist, dass eine freiwillige Rückkehr mit dem REAG/GARP-Programm bewilligt wird. Die Leistungen sind abhängig von der Staatsangehörigkeit. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Optionen der Ziellandunterstützung:

I. Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen
Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm ausreisen und eine Starthilfe erhalten, können in folgenden Zielländern eine ergänzende Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen erhalten: Armenien, Aserbaidschan, Iran, Libanon, Tadschikistan, Türkei


II. Reintegrationsunterstützung für Langzeitgeduldete
Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm in ihr Herkunftsland zurückkehren und nachweislich seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind, können in folgenden Zielländern eine ergänzende Reintegrationsunterstützung in den Bereichen Wohnen und medizinische Kosten erhalten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Montenegro, Republik Nordmazedonien, Serbien, Republik Moldau, Ukraine


III. Finanzielle Unterstützung nach der freiwilligen Rückkehr (2. Starthilfe nach 6-8 Monaten)
Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm ausreisen und eine Starthilfe bekommen, können in folgenden Ländern finanzielle Unterstützung erhalten: Afghanistan, Algerien, Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Côte d'Ivoire, DR Kongo, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea Bissau, Indien, Irak, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Mali, Marokko, Mongolei, Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tunesien, Vietnam

 

Weitere Informationen können auf der Webseite Returning from Germany abgerufen werden.

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Weitere Informationen

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Zur Übersicht der Kommunen.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neue Arbeitsshilfe und Flyer

Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.

Argumentationshilfe gegen Vorurteile herunterladen.

Den Flyer können Sie hier runterladen. Gegen die Übernahme der Portokosten ist er zudem kostenlos bei uns bestellbar. 

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Broschüre herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

Mehr zu Kooperations- und Fördermöglichkeiten

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Zum Webforum.

 

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