| Abschiebung Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung in einer Gemeinschaftsunterkunft
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 30. September 2025 klargestellt, dass der Schutz der Wohnung auch in Unterkünften für Geflüchtete gilt. Wenn die Polizei für eine Abschiebung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss in den Wohnraum eines Geflüchteten eindringt, ist dies verfassungswidrig. Die Verfassungsbeschwerde wurde von PRO ASYL und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.
Die dazugehörige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.

