| Abschiebungshaft EuGH: Haftgerichte müssen Abschiebungshindernisse (gegebenenfalls) prüfen

Der Europäische Gerichtshof hat am 4. September 2025 in der Rechtssache C-313/25 PPU (Adrar) ein wegweisendes Urteil zur EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG gefällt. Er stellte klar, dass nationale Gerichte, die über die Anordnung oder Überprüfung von Abschiebungshaft entscheiden, nicht nur die formalen Haftvoraussetzungen prüfen dürfen, sondern gegebenenfalls auch von Amts wegen untersuchen müssen, ob die geplante Abschiebung rechtlich überhaupt zulässig ist. Hintergrund ist, dass die Haft nach der Richtlinie unmittelbar mit der Rückführung verknüpft ist und deshalb nicht isoliert betrachtet werden kann. Der Gerichtshof verweist insbesondere auf Artikel 5 der Richtlinie, der bestimmte Grenzen der Rückführung festlegt. Dazu zählen der Grundsatz der Nichtzurückweisung, das Wohl des Kindes und die Wahrung familiärer Bindungen. Wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass einer dieser Gründe der Abschiebung entgegensteht, darf eine Haft weder angeordnet noch aufrechterhalten werden. Mit dieser Entscheidung stärkt der EuGH die Rechte von Betroffenen und weitet die Prüfpflichten der nationalen Gerichte deutlich aus. Sie müssen künftig bei jeder Haftentscheidung sicherstellen, dass die Rückführung tatsächlich rechtlich durchführbar ist. Damit macht das Urteil deutlich, dass die Freiheit eines Menschen nicht allein auf Grundlage formaler Haftgründe eingeschränkt werden darf, solange unklar ist, ob eine Abschiebung überhaupt zulässig ist.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

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Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

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Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neue Arbeitsshilfe und Flyer

Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.

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Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

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Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

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