| Abschiebung Rechtsgutachten: Rückführungen von Gefährdern in Länder mit schlechter Sicherheitslage und Menschenrechtsverletzungen

Rechtsgutachten über die Anforderungen für Rückführungen insbesondere von Gefährdern in Länder mit schlechter Sicherheitslage und verbreiteten Menschenrechtsverletzungen vom Völkerrechtler Prof. Dr. Daniel Thym der Universität Konstanz vom 02. Dezember 2020:

Zusammenfassung

Ein aktueller Lagebericht des Europäischen Asylbüros (EASO) stützt die Annahme, wonach für Syrien eine regional differenzierte Betrachtung angezeigt ist, wie sie schon bisher für den Irak und Afghanistan praktiziert wird. Während einzelne Regionen weiterhin generell unsicher sind, sodass Abschiebungen dorthin allgemeinrechtswidrig wären, soll für Damaskus eine Einzelfallprüfung stattfinden. Politische Unruhen, eine verbreitete Kriminalität, vereinzelte Terroranschläge und massive Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitsbehörden begründen für sich genommen kein generelles Abschiebungsverbot. Allerdings können sich diese Rechtsverletzungen für gefährdete Personengruppen zu einem Abschiebungsverbot verdichten. Nach den Erkenntnissen von EASO gilt dies in Syrien für zahlreiche Personengruppen auch in Gebieten mit weniger willkürlicher Gewalt wie Damaskus. Anders als im Fall des Irak sowie Kabuls wären daher Abschiebungen rechtlich nur in Einzelfällen zulässig, die sorgfältig begründet werden müssten. Besonders schwierig wäre Rückführungen islamistischer Gefährder, denen besonders häufig Folter oder unmenschliche Behandlung drohen; sie dürften daher im Regelfall nur erlaubt sein, wenn die deutschen Behörden verlässliche Zusagen von den jeweiligen Machthabern erhielten. Für besonders schutzbedürftige Personengruppen kann zudem die humanitäre Notlage ein Abschiebungshindernis begründen, obwohl schlechte Lebensbedingungen oder Gesundheitsgefahren normalerweise Rückführungen nicht entgegenstehen.

 

Das Rechtsgutachten steht hier zum Download bereit.

Zurück zu "Abschiebung"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: