| Abschiebung Abschiebung kranker Menschen: Verfassungsrechtliche Bedenken

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte den 5. Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland, dessen Berichtszeitraum vom Juli 2019 bis Juni 2020 liegt. Der Bericht umfasst vielfältige Themen, welche Menschen in verletzlichen Lebenssituationen darstellen, so auch die Abschiebung kranker Menschen:

Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen nicht abgeschoben werden, wenn sich ihr Gesundheitszustand durch die Abschiebung gravierend verschlechtern wird oder gar ihr Leben gefährdet ist. Dies verbieten die Grund- und Menschenrechte und das völkerrechtliche Verbot der Zurückweisung. Die Untersuchung des Instituts zeigt: Betroffene, die ihre Erkrankung den Behörden nachweisen müssen, um nicht abgeschoben zu werden, scheitern in der Praxis an Zeitmangel wegen beschleunigter Asylverfahren, an rechtlichen, bürokratischen, sprachlichen und finanziellen Hürden.

„Auch wenn die Betroffenen darlegen müssen, dass sie krank sind, bleiben die Behörden verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären. Sie dürfen ihre Sachaufklärungspflicht nicht auf die Betroffenen abwälzen. Der Staat hat hier eine klare Schutzpflicht und muss gründlich prüfen, ob ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vorliegt“, so Rudolf. „Die gesetzlichen Nachweispflichten in Paragraf 60a, Absatz 2c und 2d Aufenthaltsgesetz sind verfassungsrechtlich bedenklich und sollten durch den Bundestag abgeändert werden“, sagte Institutsdirektorin Rudolf. Ein großes Problem sieht das Institut auch bei Abschiebungen aus der stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Psychiatrie. Sie seien stets ein schwerer Eingriff in die Rechte der Betroffenen und unverhältnismäßig, heißt es im Menschenrechtsbericht.

 

Weitere Berichte zur Menschenrechtslage in Deutschland können Sie hier nachlesen.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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