| Weitere Herkunftsstaaten Sammelabschiebung nach Sri Lanka

Anbei finden Sie zwei Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen von Filiz Polat und Luise Amtsberg zur Sammelabschiebung nach Sri Lanka Ende März.

 

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind von Januar 2010 bis einschließlich Februar 2021 insgesamt 145 Personen nach Sri Lanka abgeschoben worden.

Weitere Einzelheiten der Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahreszahlen, Zugehörigkeit zur Gruppe der Tamili*innen sowie Höhe der Gesamtschutzquoten können Sie dieser Antwort der Bundesregierung vom 07.04.2021 entnehmen.

 

Schriftliche Frage und Antwort vom 06.04.2021:

Frage:

''Wie bewertet die Bundesregierung die Abschiebung von Tamil*innen nach Sri Lanka vor dem Hintergrund der am 23. März 2021 beschlossenen Resolution des UN-Menschenrechtsrates, und plant die Bundesregierung in Zukunft einen Abschiebestopp für Tamil*innen nach Sri Lanka?''

Antwort:

''Die bloße Zugehörigkeit zu der Volksgruppe der Tamilen stellt für sich genommen keinen Grund für die Gewährung internationalen Schutzes dar. So lag beiden Asylanträgen von Personen aus Sri Lanka die Gesamtschutzquote im Jahr 2020 bei 17,8 Prozent, während gleichzeitig der Anteil von Tamilinnen und Tamilen an diesen Asylanträgen 80 Prozent betrug. Eine pauschalisierende Aussage zur Schutzbedürftigkeit dieser Personen kann mithin nicht getroffen werden. Vielmehr hängt die individuelle Gefährdung einzelner Menschen in Sri Lanka entscheidend von den persönlichen Umständen ab, so dass stets auf eine Einzelfallbetrachtung abzustellen ist.

Entsprechend prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylanträge sri-lankischer Staatsangehöriger anhand der individuellen Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Hierbei erfolgt die Entscheidung über den Asylantrag stets nach Abwägung aller Erkenntnisse über das Herkunftsland und die spezifische Situation der asylsuchenden Person. Die in der Frage angegebene Quelle führt insoweit zu keiner anderen Bewertung.

Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass die Anwendung des Aufenthaltsrechts, zu dem der Vollzug von Abschiebungen gehört, in die Zuständigkeit der Länder fällt, so dass es den dortigen Ausländerbehörden obliegt, die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen einzuleiten. Dabei ist auch zu prüfen, ob etwaige Abschiebungshindernisse einer Abschiebung entgegenstehen.

Die Aussetzung von Abschiebungen bestimmter Ausländergruppen in bestimmte Staaten nach §60aAbs.1 des Aufenthaltsgesetzes für einen Zeitraum von längstens drei Monaten liegt in der Zuständigkeit der obersten Landesbehörde. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat kein lnitiativrecht für den Erlass eines Abschiebungsstopps. Es erteilt zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit im Bedarfsfall lediglich (reaktiv) sein Einvernehmen nach Ablauf von sechs Monaten.''

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

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