| Aktuell, Asylbewerberleistungsgesetz Karlsruhe: Asylbewerber-Leistungen von 2018/2019 im Wesentlichen verfassungskonform
Wie aus einer Pressemitteilung (Nr. 32/2026) vom 21.05.2026 hervorgeht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Zeitraum von September 2018 bis August 2019 im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Der Erste Senat bestätigte, dass der Gesetzgeber aufgrund des vorübergehenden Aufenthalts der Betroffenen geringere Bedarfe ansetzen und die Bezugsdauer auf 15 Monate begrenzen durfte. Dennoch stellte das Gericht fest, dass die damalige Höhe der Leistungen aufgrund einer veralteten Datengrundlage die verfassungsrechtlichen Anforderungen in der Gesamtschau verletzte. Die entsprechenden Regelungen wurden daher für diesen spezifischen Zeitraum offiziell als verfassungswidrig eingestuft. Um rechtliche Lücken zu vermeiden, ordnete Karlsruhe jedoch an, dass die Vorschriften für die betroffene Zeit rückwirkend weiterhin anwendbar bleiben.
Den dazugehörigen Beschluss vom 15.04.2026 haben wir hier für Sie verlinkt.
PRO ASYL hat am 21.05.2026 dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht, die wir hier für Sie verlinkt haben.
Eine Stellungnahme des ADC Rechtsanwält*innenbüro, die die Kläger/innen vertreten, finden Sie hier.

