| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW Jahrestag der GFK: Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte!
Bochum, 28.07.2025
Pressemitteilung 07/2025
Jahrestag der GFK: Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte!
Heute jährt sich die Verabschiedung der mittlerweile von fast 150 Staaten ratifizierten Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zum 74. Mal. Entstanden insbesondere unter dem Eindruck massiver Verfolgung und Vertreibung im Zweiten Weltkrieg und unter der NS-Diktatur, ist die GFK bis heute das wichtigste internationale Abkommen für den Schutz geflüchteter Menschen und definiert unveräußerliche Rechte von Schutzsuchenden. Mit einem ergänzenden Protokoll von 1967 wurde die ursprüngliche zeitliche und geografische Beschränkung der GFK auf europäische Flüchtlinge, die bis 1951 vertrieben wurden, aufgehoben.
In jüngerer Vergangenheit werden immer häufiger Stimmen, auch aus der deutschen Parteienlandschaft, laut, die die GFK offen infrage stellen – so u. a. die EVP-Fraktion in einem Positionspapier von April 2025 oder Jens Spahn (CDU) in einem im September 2024 geführten Interview. Die Konvention, so ein wiederkehrendes Argument, sei angesichts der anhaltend großen Fluchtbewegungen in unserer globalisierten Welt nicht mehr zeitgemäß; es brauche etwa eine „Obergrenze“ für Flüchtlinge oder selektive Aufnahmekontingente.
Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, weist derartige Vorstöße entschieden zurück: „Das Protokoll von 1967 verdeutlicht die Anerkennung der unterzeichnenden Staaten, dass die Prinzipien der GFK universelle Geltung haben. Die GFK gilt für und in Bezug auf alle Flüchtlinge und ist nicht zahlenmäßig zu begrenzen!“
Angriffe auf die Grundlagen des Flüchtlingsschutzes, die mit einer vermeintlichen Überlastung Deutschlands begründet werden, zielen darauf, einen Keil zwischen die Aufnahmegesellschaft und schutzsuchende Menschen zu treiben. Statt dem generellen Mangel an Ressourcen wie bezahlbarem Wohnraum adäquat zu begegnen, wird dieser oft als Blankoscheck für weitere Entrechtung genutzt. Die politischen Maßnahmen und tatsächlichen Verhältnisse verhindern zunehmend, dass Schutzsuchende als Flüchtlinge im Sinne der GFK überhaupt anerkannt werden.
Birgit Naujoks: „Wie der Flüchtlingsrat NRW schon in seiner Gründungserklärung von 1986 betont hat, bedrohen Beeinträchtigungen von Flüchtlingsrechten als allgemeine Menschenrechte unseren demokratischen Rechtsstaat und unsere Gesellschaft im Ganzen. Vom Land NRW erwarten wir, dass es sich in Wort und Tat zur GFK bekennt und ihr durch zielführende Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich zur größtmöglichen Geltung verhilft!“
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.