| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht GEAS-Anpassungsgesetz: Kritik an geplanter Asylrechtsreform
Der Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Asylreform (GEAS-Anpassungsgesetz) steht unter Kritik. Sowohl die Vertreter der Bundesländer als auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sehen gravierende Mängel und fordern die Bundesregierung zu umfassenden Nachbesserungen auf.
In seiner Stellungsnahme (Drs. 429/25 (B)) vom 17. Oktober kritisiert der Bundesrat primär die hohe Komplexität des Entwurfs. Die geplanten Änderungen machten das Migrationsrecht für die Rechtsanwendung unüberschaubar und kaum handhabbar.
Die Länder lehnen es zudem ab, die Verantwortung für Freiheitsbeschränkungen und die Durchführung des Dublin-Verfahrens zu übernehmen. Der Bundesrat fordert, dass diese grundrechtsrelevanten Aufgaben in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes (BAMF) verbleiben müssen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) fokussiert in seiner Stellungnahme (Oktober 2025) auf die menschenrechtlichen Konsequenzen.
Das Institut kritisiert eine massive Ausweitung der Inhaftierungsmöglichkeiten und Freiheitsbeschränkungen, die weit über das unionsrechtlich zwingend erforderliche Maß hinausgehe. Scharfe Kritik übt das DIMR an den geplanten Regelungen zur Inhaftierung minderjähriger Asylsuchender sowie der mangelnden Berücksichtigung vulnerabler Personen. Das DIMR fordert die strikte Beschränkung der Eingriffsermächtigungen auf das unionsrechtlich nötige Minimum, um Grundrechte zu wahren.

