| Aktuell, Dublin-Verordnung, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen EuGH-Urteil: Keine Leistungsverweigerung im Dublin-Verfahren – Recht auf menschenwürdigen Lebensstandard
Seit Jahren kürzt Deutschland Asylsuchenden, für deren Asylantrag ein anderer EU-Staat zuständig ist (Dublin-Verfahren), die Sozialleistungen drastisch bzw. streicht sie zuletzt komplett. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun am 04.06.2026 geurteilt (Rechtssache C 621/24), dass auch im Dublin-Verfahren das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, inklusive Taschengeld und Kleidung, bis zur Ausreise garantiert sein muss.
Eine dazugehörige PM von PRO ASYL vom 04.06.2026 finden Sie hier.

