| Aktuell, Dublin-Verordnung EuGH Urteil: Keine drastischen Kürzungen mehr im Dublinverfahren
Jahrelang hat Deutschland Asylsuchenden, für deren Verfahren ein anderer EU Staat zuständig ist, die Sozialleistungen drastisch gekürzt. Damit ist jetzt Schluss. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt (Rechtssache C 621/24), dass auch im Dublin Verfahren das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum inklusive Taschengeld und Kleidung bis zur Ausreise garantiert sein muss.
Das Urteil vom 04.06.2026 haben wir hier für Sie verlinkt.
Eine dazugehörige PM von PRO ASYL finden Sie hier.

