| Aktuell, Gemeinsames europäisches Asylsystem Deutschland und der EU-Solidaritätsmechanismus

Der kürzlich veröffentlichte Europäische Jährliche Asyl- und Migrationsbericht 2025 der EU-Kommission zeichnet ein differenziertes Bild der Migrationslage in Europa und markiert einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts, der ab Juni 2026 vollständig anwendbar sein soll. Für Deutschland ergibt sich aus dem Bericht eine besondere Situation, die möglicherweise zu einer Entlastung von der Aufnahme zusätzlicher Asylsuchender aus anderen Mitgliedsstaaten führen kann.

Obwohl der Bericht für den Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 insgesamt einen Rückgang der irregulären Grenzübertritte um 35 Prozent feststellt, bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen. Im Rahmen des Ersten Jährlichen Migrationsmanagementzyklus stuft die EU-Kommission Mitgliedsstaaten in verschiedene Kategorien ein, um ihre Belastung zu bewerten.

  • Länder unter akutem Migrationsdruck (Griechenland, Zypern, Italien, Spanien) erhalten primären Zugang zum Solidaritätspool und werden von Solidaritätsbeiträgen befreit.
  • Länder mit einer signifikanten Migrationssituation (zu denen auch Deutschland zählt, neben Belgien, Frankreich und den Niederlanden) können einen vollen oder teilweisen Abzug von ihren Solidaritätsverpflichtungen beantragen.

Die Kommission erkennt damit die kontinuierliche hohe Belastung Deutschlands als Zielland der Sekundärmigration innerhalb der EU und als Hauptherkunftsland von Asylanträgen an. Der Bericht sieht Deutschland als Staat, der aufgrund seiner hohen Ankunftszahlen und der Belastung seiner Aufnahmesysteme unter dem neuen Mechanismus "anfällig für Migrationsdruck" ist.

Es ist wichtig zu betonen, dass sich eine mögliche Aussetzung der Aufnahme ausschließlich auf die Weiterverteilung von Asylsuchenden aus anderen EU-Mitgliedstaaten beziehen würde. Sie hätte keinen Einfluss auf die Pflicht Deutschlands, Menschen aufzunehmen, die direkt an den deutschen Grenzen oder auf seinem Territorium Schutz suchen.

Die Umsetzung des gesamten Pakts, einschließlich des Solidaritätsmechanismus, soll im Juni 2026 beginnen. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsrahmen anpassen.

Den Bericht vom 11. November 2025 haben wir hier für Sie verlinkt. 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! - Argumentationshilfe gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Juni 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

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