| Aktuell, Gemeinsames europäisches Asylsystem Deutschland und der EU-Solidaritätsmechanismus
Der kürzlich veröffentlichte Europäische Jährliche Asyl- und Migrationsbericht 2025 der EU-Kommission zeichnet ein differenziertes Bild der Migrationslage in Europa und markiert einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts, der ab Juni 2026 vollständig anwendbar sein soll. Für Deutschland ergibt sich aus dem Bericht eine besondere Situation, die möglicherweise zu einer Entlastung von der Aufnahme zusätzlicher Asylsuchender aus anderen Mitgliedsstaaten führen kann.
Obwohl der Bericht für den Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 insgesamt einen Rückgang der irregulären Grenzübertritte um 35 Prozent feststellt, bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen. Im Rahmen des Ersten Jährlichen Migrationsmanagementzyklus stuft die EU-Kommission Mitgliedsstaaten in verschiedene Kategorien ein, um ihre Belastung zu bewerten.
- Länder unter akutem Migrationsdruck (Griechenland, Zypern, Italien, Spanien) erhalten primären Zugang zum Solidaritätspool und werden von Solidaritätsbeiträgen befreit.
- Länder mit einer signifikanten Migrationssituation (zu denen auch Deutschland zählt, neben Belgien, Frankreich und den Niederlanden) können einen vollen oder teilweisen Abzug von ihren Solidaritätsverpflichtungen beantragen.
Die Kommission erkennt damit die kontinuierliche hohe Belastung Deutschlands als Zielland der Sekundärmigration innerhalb der EU und als Hauptherkunftsland von Asylanträgen an. Der Bericht sieht Deutschland als Staat, der aufgrund seiner hohen Ankunftszahlen und der Belastung seiner Aufnahmesysteme unter dem neuen Mechanismus "anfällig für Migrationsdruck" ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass sich eine mögliche Aussetzung der Aufnahme ausschließlich auf die Weiterverteilung von Asylsuchenden aus anderen EU-Mitgliedstaaten beziehen würde. Sie hätte keinen Einfluss auf die Pflicht Deutschlands, Menschen aufzunehmen, die direkt an den deutschen Grenzen oder auf seinem Territorium Schutz suchen.
Die Umsetzung des gesamten Pakts, einschließlich des Solidaritätsmechanismus, soll im Juni 2026 beginnen. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsrahmen anpassen.
Den Bericht vom 11. November 2025 haben wir hier für Sie verlinkt.

