| Aktuell, Abschiebung Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert keine Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen
Der Deutsche Ärztetag hat einem Beschlussantrag zugestimmt, in dem die zuständigen Landesbehörden dazu aufgerufen werden, in allen Bundesländern die Abschiebung Geflüchteter aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen für unzulässig zu erklären.
Die Begründung lautet wie folgt:
"Immer wieder kommt es zu Abschiebungen und Abschiebeversuchen aus dem Krankenhaus. Der Schutzraum Krankenhaus ist ein sensibler Bereich zur medizinischen Versorgung von Erkrankten mit dem Erfordernis einer ständigen Überwachung durch medizinisches Personal. Abschiebungen aus stationärer Behandlung sind ein schwerer Eingriff in eine medizinische Behandlung. Sie können den Gesundheitszustand der betroffenen Person massiv und auch langfristig verschlechtern und so schwerwiegende Folgen haben. Für die Betroffenen stellt eine Abschiebung aus dem Krankenhaus eine massive Belastung dar und verunsichert Mitpatientinnen und Mitpatienten stark. Dies gilt in gleicher Weise für andere medizinische Einrichtungen, z. B. in der ambulanten Versorgung oder dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
Bereits in sechs Bundesländern wurden Abschiebungen aus stationärer Behandlung durch konkretisierende Anweisungen wie Runderlasse oder Erlasse grundsätzlich für unzulässig erklärt oder stark eingeschränkt (Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein). In Bremen gilt zudem eine Erweiterung um sensible Bereiche wie Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen. Diese Regelungen sind grundsätzlich auch auf andere medizinische Einrichtungen auszudehnen und in den weiteren Bundesländern zu übernehmen."
Den Antrag finden Sie hier.