| Aktuell, Dublin-Verordnung Bundesverwaltungsgericht: Rückkehr nach Griechenland für alleinstehende Männer zumutbar
Nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts drohen alleinstehenden, arbeitsfähigen und nichtvulnerablen männlichen Schutzberechtigten in Griechenland keine unmenschlichen oder erniedrigenden Lebensbedingungen.
Wie aus einer Pressemitteilung vom 23. Oktober 2025 hervorgeht, hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision eines syrischen Klägers zurückgewiesen, dem in Griechenland bereits internationaler Schutz gewährt worden war. Es sei den Betroffenen zumutbar, ihren Lebensunterhalt und eine Unterkunft eigenständig oder mit Unterstützung von Hilfsorganisationen zu sichern, notfalls auch in einfachen Unterkünften.
Das Urteil (Az. BVerwG 1 C 11.25) wird nach der Veröffentlichung hier nachgetragen.

