| Aktuell, Aufnahme von Flüchtlingen Aufnahme aus Afghanistan in NRW – Hinweise für die Beratung der Diakonie RWL

Die Mitarbeitenden des Geschäftsfelds „Flucht, Migration und Integration“ (FMI) der Diakonie Rheinland Westfalen Lippe führte Gespräche mit dem MKFFI bezüglich der Aufenthalts- und Lebenssituation von aus Afghanistan evakuierten Personen in NRW.

 

zur Aufnahme nach §22 Abs. 2 AufenthG (v.a. „Ortskräfte“, ggfs auch andere Gefährdete)

Einige der bisherigen in NRW aufgenommenen Evakuierten aus Afghanistan, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §22 S.2 AufenthG erhalten haben oder werden, wurden in Kommunen in NRW oder in anderen Bundesländern zugewiesen. Bei Bedarf können die betroffenen Personen Umverteilungsanträge innerhalb von NRW, aber auch in anderen bundesweiten Kommunen, beantragen. Dafür wird die Kontaktaufnahme mit dem Kompetenzzentrum für Integration der Bezirksregierung Arnsberg empfohlen: Sonderaufnahmenbra.nrw.de

siehe ,,Telefonat Herr Wilmsmeyer / MKFFI, Abtlg 4 vom 20.09.21 zur Aufnahme nach §22 Abs. 2 AufenthG (v.a. „Ortskräfte“, ggfs auch andere Gefährdete)‘‘

 

zum Aufnahmeverfahren von „Ortskräften“, ggfs auch anderen Gefährdeten)

Die aktuell in den ZUE’s untergebrachten evakuierten Personen können aufgrund ihrer nicht eingereichten Dokumente nicht als Ortskräfte identifiziert werden, sodass in einem Schreiben vom BAMF vom 01.09.2021 eine Asylantragstellung erfordert wird. Anlässlich dessen bittet die Diakonie RWL das MKFFI, diejenigen, welche gegebenfalls als „Ortskräfte“ oder als „Vulnerable“ gelten, zu informieren, dass Ihr Visum für 90 Tage gültig ist und diese nicht sofort einen Asylantrag stellen müssen. Stattdessen sollten die betroffenen Personen laut der Diakonie ihre Unterlagen lieber bei den Ressorts einreichen, weil bis heute keine schriftlichen Informationen des BMI oder des BAMF vorliegen, die sicherstellen, dass diese aus dem Asylverfahren heraus zu §22 S. 2 AufenthG wechseln können, wenn die Prüfung als Ortskraft doch positiv sein sollte. Bereits von Pro Asyl wurde die direkte Forderung nach einem Asylantrag kritisiert.

 

Hier die Mailadressen der Ressorts:

BMZ:   okvbmz.bund.de

AA:      okvkabu.diplo.de - Diese Adresse ist bis Mitte Oktober nicht aktiv; bis dahin bitte die Adresse rk-1kabu.auswaertiges-amt.de verwenden.

BMVg: RSMeSEinsWVStOKVbundeswehr.org

BMI:    bpolp.office-kabul.gpptpolizei.bund.de

 

Für Fragen bzgl. des Prüfverfahrens für afghanische Ortskräfte steht weiterhin das Postfach Afghanische-Ortskraeftebamf.bund.de zur Verfügung.

 

Für evakuierte Personen, die für sog. Subunternehmer gearbeitet haben und für die sich Bundesministerien nicht zuständig sehen, empfiehlt die Diakonie den Kontakt zum Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte e.V.: www.patenschaftsnetzwerk.de oder Infopatenschaftsnetzwerk.de

 

siehe ,,Videokonferenz Herr Wehinger, Frau Schneider, Frau Ockinga / MKFFI, Abtlg 5 vom 4.10.21 zum Aufnahmeverfahren von „Ortskräften“, ggfs auch anderen Gefährdeten)‘‘

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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