| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht VGH Mannheim: Rückkehrhilfen sind kein pauschaler Ausschlussgrund für Schutzbedürftigkeit
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Beschluss vom 6. März 2026 klargestellt, dass die Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen keine automatischen Rückschlüsse auf eine fehlende Verfolgungssituation zulässt. Das Gericht widersprach damit der Auffassung, dass die Annahme finanzieller Hilfen zur freiwilligen Ausreise grundsätzlich gegen eine bestehende Furcht vor Verfolgung spreche. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Rückkehrhilfe aus echter Freiwilligkeit oder lediglich aufgrund einer ausweglosen persönlichen Notlage beantragt wurde. Eine pauschale Ablehnung von Asylfolgeanträgen allein wegen früherer Rückkehrbemühungen ist demnach rechtlich unzulässig. Damit betont der VGH die Notwendigkeit einer individuellen Gefahrenprognose, die nicht durch formale Verwaltungsschritte der Vergangenheit ersetzt werden darf.

