| Abschiebung VG Köln verneint inländische Fluchtalternative für Homosexuelle in der Türkei
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 11. März 2026 entschieden, dass für homosexuelle Menschen in der Türkei derzeit keine hinreichend sichere inländische Fluchtalternative besteht. Entgegen früherer Annahmen bieten selbst liberale Großstadtviertel keinen verlässlichen Schutz vor staatlicher Repression und privater Gewalt. Das Gericht betont, dass der türkische Staat aktuell weder willens noch in der Lage ist, die Sicherheit von LGBTIQ-Personen flächendeckend zu garantieren. Zudem darf Geflüchteten rechtlich nicht zugemutet werden, ihre Identität im Heimatland zu verstecken, um Verfolgung zu entgehen. Damit stärkt dieses Urteil die Asylchancen für Betroffene, da eine Abschiebung in vermeintlich „sichere“ Landesteile nun deutlich schwerer zu begründen ist.

