| weitere vulnerable Gruppen VG Düsseldorf: Flüchtlingsstatus für bisexuellen Mann aus dem Libanon
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat am 25. November 2025 entschieden (Az. 17 K 4560/21.A), dass einem Kläger aus dem Libanon die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Das Gericht sah die bisexuelle Orientierung des Klägers als Merkmal einer bestimmten sozialen Gruppe. Dem Kläger drohe im Libanon mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung, da homosexuelle Handlungen nach vorherrschender Rechtsprechung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht sind (Art. 534 StGB). Das Gericht stellte fest, dass die Verhängung solcher Strafen eine unverhältnismäßige und diskriminierende Bestrafung darstellt. Es kann dem Kläger nicht zugemutet werden, seine sexuelle Orientierung im Libanon geheim zu halten. Entsprechend wurde die Ablehnung des BAMF und die Abschiebungsandrohung aufgehoben.

