| International Schutzberechtigte VG Berlin: Abschiebestopp nach Griechenland für bestimmte (vulnerable) Gruppen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in drei Urteilen der 42. Kammer vom 11.02.2026 klargestellt, dass bestimmten Personengruppen bei einer Rückkehr nach Griechenland eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Trotz ihres Status als international Schutzberechtigte dürfen diese Personen aufgrund der dortigen Lebensbedingungen aktuell nicht dorthin abgeschoben werden.
Die Urteile im Überblick
Das Gericht differenziert in seinen Entscheidungen nach der spezifischen Schutzbedürftigkeit der Betroffenen:
- Erkrankte Männer (Az. 42 K 358/25 A): Männer, die unter physischen oder psychischen Erkrankungen leiden, welche ihren Antrieb, ihre Eigeninitiative oder ihre Arbeitsfähigkeit erheblich einschränken, sind vor einer Abschiebung geschützt.
- Alleinstehende Frauen (Az. 42 K 269/25 A): Auch für alleinstehende Frauen sieht das Gericht die Gefahr einer Verletzung der Menschenrechte bei einer Rückkehr nach Griechenland als gegeben an.
- Ehepaare (Az. 42 K 320/25 A): Das Verbot der Abschiebung erstreckt sich zudem auf Ehepaare, da auch hier die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung besteht.
In allen drei Fällen kam die 42. Kammer zu dem Schluss, dass die tatsächlichen Lebensbedingungen für diese vulnerablen Gruppen in Griechenland derzeit nicht den Anforderungen der Menschenrechte entsprechen.

