| Abschiebung & Ausreise Verwaltungsgericht Köln stoppt Abschiebung nach Syrien im Eilverfahren
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung die Abschiebung eines syrischen Staatsangehörigen vorerst gestoppt. In dem Beschluss vom 7.04 2026 (Az. 27 L 655/26.A) befassten sich die Richter mit der Frage, ob Rückkehrern nach Syrien derzeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, welche gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen würde.
Der Kern der Entscheidung liegt in der Feststellung, dass eine pauschale Bewertung der Sicherheitslage für Rückkehrer nach Syrien derzeit nicht ohne Weiteres möglich ist. Das Gericht betonte, dass es maßgeblich von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls abhängt, ob einer Person bei einer Rückkehr eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 3 EMRK droht. Dieser Artikel untersagt Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Strafe und Behandlung.
Die Richter stellten klar, dass eine umfassende Aufklärung und Bewertung der komplexen individuellen Umstände im Rahmen eines Eilverfahrens (vorläufiger Rechtsschutz) nicht leistbar sei. Da die Gefahrenprognose für den Betroffenen im kurzen Zeitraum des Eilverfahrens nicht abschließend negativ beurteilt werden konnte, müsse der Schutz des Einzelnen überwiegen. Infolgedessen ordnete das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage an.

