| Aktuell, Abschiebungshaft Verfolgt die Anschlussbeschwerde das gleiche Ziel wie das Hauptrechtsmittel, ist sie unzulässig
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. informiert:
Der Beschluss des BGH v. 25.4.2023 (XIII ZB 11/21) ergibt folgende Rechtsprechung: Verfolgt die Anschlussbeschwerde das gleiche Ziel wie das Hauptrechtsmittel, so ist sie unzulässig.
Hier wurde keine gute Entscheidung getroffen, allerdings bringt sie ein wenig Licht in das Dunkel des Themas Anschlussbeschwerde der PdV. Zu erkennen ist auch, dass ein/e unwissende/r Anwalt/Anwältin in einem solchen Verfahren eine/en Betroffene/n nicht erfolgreich vertreten kann.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.
Remmighauser Str. 47
32760 Detmold
e-Mail: GockelgegenAbschiebehaft.de
Internet: www.gegenabschiebehaft.de