| Kommunale Unterbringungskonzepte Unterbringungskonzepte mit dezentraler Unterbringung

Kommunen, die ein Unterbringungskonzept haben, schreiben darin häufig das Ziel fest, Asylsuchende und Geduldete möglichst dezentral unterzubringen, um Segregation zu vermeiden. Der Begriff dezentral wird dabei jedoch unterschiedlich verwendet. Dezentral kann bspw. bedeuten, dass eine Unterbringung in Privatwohnungen, teilweise auch in Form von Wohngemeinschaften, angestrebt wird. Das heißt jedoch nicht unbedingt, dass allen Flüchtlingen der Auszug in eine Privatwohnung erlaubt wird. In manchen Kommunen hängt dies vom Aufenthaltsstatus, Familienstand, Gesundheitszustand o.ä. der Betroffenen ab. Andernorts wird unter dezentral die gleichmäßige Verteilung von Gemeinschaftsunterkünften (GUs) im Gebiet der Kommune verstanden. Viele Konzepte kombinieren auch beide Ansätze. Hier finden Sie drei Beispiele:

Beispiel: Kaarst

Das „Konzept zur Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen“ wurde am 20.05.2015 im Sozialausschuss der Stadt Kaarst beschlossen. Es war durch die Verwaltung unter Beteiligung von Akteurinnen aus der Flüchtlingsarbeit in Kaarst erstellt worden. Seit 2015 wurde es mehrmals aktualisiert und liegt aktuell in einer Fassung von Februar 2017 vor.

Im Konzept heißt es: „Das Ziel der Stadt Kaarst ist es, die Flüchtlinge möglichst dezentral mit Wohnraum zu versorgen. Soweit Gemeinschaftsunterkünfte errichtet werden müssen, soll auf eine Berücksichtigung aller Stadtteile geachtet werden.“ Auch im „Integrationskonzept für Migrantinnen und Migranten  ‚Kaarst – Stadt der Vielfalt‘“, das im September 2018 veröffentlicht wurde, wird dieses Ziel bestätigt. Zudem heißt es dort: „Auch durch die Vermittlung in privaten Wohnraum konnten viele Flüchtlinge im Kaarster Stadtgebiet dezentral untergebracht werden. Dieser Weg wird weiterverfolgt, da er dazu beiträgt, die Integration der Flüchtlinge zu fördern.“

Die Unterbringung erfolgte im Februar 2017 laut Unterbringungskonzept in acht städtischen GUs, in stadteigenen Wohnungen, in durch die Stadt und privat angemieteten Wohnungen. Unterbringung und Wohnungsvermittlung wurden durch die Wohnungsnotfallhilfe geleistet, Umzugshilfe in reguläre Wohnungen leistet die Flüchtlingshilfe Kaarst ehrenamtlich.

Am 15.02.2019 wurde auf www.rp-online.de berichtet, dass mehrere GUs aufgegeben worden waren, nun aber aufgrund neuer Zuweisungen der Abbau vorerst gestoppt werde.

Beispiel: Gelsenkirchen

Das „Handlungskonzept zur Aufnahme von Flüchtlingen in der Stadt Gelsenkirchen“ wurde am 26.11.2015 im Rat der Stadt Gelsenkirchen beschlossen.

Darin heißt es: „Bei der Unterbringung lässt sich die Stadt Gelsenkirchen von folgenden drei Grundsätzen leiten: Vorrang der dezentralen Unterbringung in Wohnhäusern und Wohnungen vor großen Sammelunterkünften; stabile Unterkünfte vor Zeltunterbringung; regionale Verteilung über das Stadtgebiet statt Konzentration auf wenige Orte. […] Ziel der Stadt ist es, nach und nach alle Personen in regulären Wohnungen unterzubringen.“

Für den Auszug in eine Privatwohnung werden allerdings Kriterien wie die „Mietfähigkeit“ und eine sog. „Integrationsbereitschaft“ zugrunde gelegt. Bezogen auf Asylsuchende und Geduldete spricht das Konzept von einer einzelfallbezogenen Zustimmung zur Anmietung einer Privatwohnung bspw. bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit. Im Jahr 2015 sei zudem das Projekt „Anmietung von Erst- und Regelwohnungen für Asylbewerber[innen] und Flüchtlinge“ in Kooperation mit der Gelsenkirchener Wohnungswirtschaft und dem Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. angelaufen und werde erfolgreich umgesetzt.

Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses über das Konzept hatte die Stadt Gelsenkirchen GUs in angemieteten Wohnhäusern über das Stadtgebiet verteilt betrieben. Für alleinstehende Frauen waren Frauenräume bzw. -wohnungen eingerichtet worden. Bis zum Oktober 2015 waren ca. 620 Wohnungen akquiriert worden. Am 25.01.2017 wurde im Ausschuss für Soziales und Arbeit berichtet, dass, bis auf zwei Standorte, die GUs wieder abgebaut werden sollen.

Beispiel: Köln

Die „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ wurden am 20.07.2004 im Rat der Stadt beschlossen. Diese wurden am „Runden Tisch für Flüchtlingsfragen“, bestehend aus Vertreterinnen aus Verwaltung, Politik, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Polizei und der Flüchtlingshilfe, entwickelt. Die Umsetzung wird durch den Runden Tisch weiter begleitet.

Im Kapitel „Unterbringungskonzept für Flüchtlinge“ der Leitlinien heißt es: „Die Unterbringung von Flüchtlingen soll nach Möglichkeit gleichmäßig in allen Kölner Stadtteilen erfolgen.“ Zielsetzung ist es zudem, Flüchtlinge in GUs mit abgeschlossenen Wohneinheiten und nicht mehr als 80 Personen unterzubringen.

Das Konzept sieht auch ein Stufenmodell (Unterbringungskonzepte mit Stufenmodell) vor.

Seit den Jahren 2015/2016 konnten die Leitlinien nicht mehr eingehalten werden. Flüchtlinge wurden seitdem sowohl in Containern, Leichtbauhallen und anderen Notunterkünften sowie Beherbergungsbetrieben untergebracht. Mit der Umsetzung eines sog. „Ressourcenmanagement“ soll die Qualität der GUs verbessert und mittelfristig zu den Standards in den Leitlinien zurückgekehrt werden. Dies geht aus dem Jahresbericht 2018 „Situation Geflüchteter in Köln“ des Amts für Wohnungswesen hervor. Im Bericht werden u. a. die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des „Ressourcenmanagements“ in 2018 dargestellt sowie entsprechende Ziele und Maßnahmen für 2019 benannt.

Berichtet wird dort zudem, dass am 31.12.2018 noch 2.047 Personen in GUs mit großen Schlafsälen bzw. Leichtbauhallen, 2.059 Personen in Beherbergungsbetrieben und 1.516 in Containern lebten. 2.337 Personen wohnten zudem in anderen GUs und 2.257 in Privatwohnungen. 749 dieser Personen konnten 2018 in neuen GUs mit verbesserter Qualität untergebracht werden.

Seit dem 15.10.2011 gibt es zudem das Projekt „Auszugsmanagement“ in Köln, das gemeinsam von der DRK-Köln Betreuungsg GmbH, dem Caritasverband für die Stadt Köln e.V. und dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. durchgeführt wird. Das Auszugsmanagement unterstützt Flüchtlinge, die der Stadt Köln zugewiesen worden sind, bei der Suche nach geeignetem Wohnraum und dem Auszug aus GUs. Der Zugang zum Projekt erfolgt über die Sozialarbeiterinnen des Amtes für Wohnungswesen in den GUs der Stadt. Allerdings besteht eine lange Warteliste, da bezahlbarer Wohnraum knapp ist und auch viele Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis noch in GUs wohnen. Diese werden Asylsuchenden und Geduldeten bei der Vermittlung einer Privatwohnung grundsätzlich vorgezogen.
 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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