Der Flüchtlingsrat NRW fordert seit vielen Jahren verbindliche Qualitätsstandards für die Unterbringung von Flüchtlingen auch in den Kommunen festzuschreiben, um den teilweise eklatanten Missständen entgegenzuwirken.
Oberstes Ziel ist eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen. Das Leben in Privatwohnungen ermöglicht Flüchtlingen ein selbstbestimmtes Leben, die Wahrung ihrer Privatsphäre und eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe. Für die Kommunen spart die Unterbringung in Privatwohnungen teilweise erhebliche Kosten ein.
Bis die Unterbringung in Privatwohnungen flächendeckend realisiert ist, fordern wir die Einführung klar definierter und verbindlicher Mindeststandards für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte (GUs).
Als Mindeststandard für eine menschenwürdige Unterbringung fordern wir:
Geeignete Gebäude in Festbauweise – keine Sammelunterbringung in Zelten, Containern, Schulen, Turnhallen o.ä.
Abgeschlossene Apartments mit eigenen funktionstüchtigen und sauber übergebenen sanitären Anlagen und Küchen sowie mit einer Mobiliargrundausstattung
Möglichst kleine GUs mit maximal 80 Bewohnerinnen
Zentral gelegene Einrichtungen (erreichbarer ÖPNV-Anschluss, Zugang zu Schulen, Ärztinnen, Behörden, Versorgungsmöglichkeiten und sozialer Teilhabe) – keine Unterbringung in Wald-, Industrie- oder Gewerbegebieten
Eine Mindestgröße der Wohn- und Schlaffläche von 9 m² pro Person
Räume für die Kinderbetreuung, Freizeit- und Gemeinschaftsräume (z.B. für Sprachkurse) sowie Zugang zum Internet
Kostenlose, stabile Internetverbindung in allen Wohnräumen
Behebung von baulichen Mängeln und unverzügliche Schließung von GUs mit erheblichem Schimmelbefall oder ähnlich gravierenden Schäden
Verpflichtende regelmäßige Kontrollen durch die Gesundheitsämter, baurechtliche Überprüfungen und Kontrollen des Brandschutzes
Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle
Regelmäßige soziale Betreuung durch eine hinreichende Anzahl an Fachkräften – nicht mehr als 80 zu betreuende Personen pro vollzeittätiger Sozialarbeiterin
Gesonderte Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedarfen (Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende)
Bereitstellung von „Puffern“ in den Unterbringungskapazitäten durch die Kommunen, um einem unerwarteten Zugangsanstieg adäquat begegnen zu können
Zeitlich klar definierte Begrenzung der Unterbringung in kommunalen GUs auf maximal zwölf Monate
Der Flüchtlingsrat NRW e.V. bietet keine Einzelfallberatung an!
Für den Fall, dass Sie Fragen zum Asylverfahren haben und eine Einzelfallberatung benötigen, informieren Sie sich bitte in unserem Netzheft über Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Eine PDF-Version des Netzhefts (Stand: 31.10.2025) steht hier zur Verfügung.
Informationen zum Kirchenasyl
Der Flüchtlingsrat NRW vermittelt keine Kirchenasyle!
Wenn Sie einen Platz im Kirchenasyl benötigen, beachten Sie bitte diese Informationen!
Aktuelle Veranstaltungen des Flüchtlingsrats NRW
Hier finden Sie die nächsten Veranstaltungen des Flüchtlingsrats NRW im Juni und Juli 2026.
Bezahlkarte
⇒Übersicht zu NRW-Kommunen, die sich gegen die Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben (Opt-Out)
⇒ FAQzu den Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten bei Einführung der Bezahlkarte
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Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.
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Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen
In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.
Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neue Arbeitsshilfe und Flyer
Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.
Die Argumentationshilfe gegen Vorurteile finden Sie hier.
Den Flyer können Sie hier runterladen. Gegen die Übernahme der Portokosten ist er zudem kostenlos bei uns bestellbar.
Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften
Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).
Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte
Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.
Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online! Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.