| Aktuell, Unterbringung und Wohnen in den Kommunen Aufhebung der Wohnpflicht für Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen in Berlin
Das Land Berlin hat im Hinblick auf die akute Unterbringungsnotlage gemäß § 49 AsylG die Aufhebung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen in Berlin verfügt. Im Vorfeld hatte der Berliner Flüchtlingsrat gemeinsam mit einer Vielzahl an Organisationen und Akteuren mit dem Papier "Wohnungen statt Zelte und Hangars" konkrete Lösungsvorschläge aufgezeigt.
In einer Pressemitteilung vom 26.01.2023 teilt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit:
Integrationssenatorin Katja Kipping hat durch eine Weisung an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) klargestellt, dass Asylsuchende, die bereits nach Berlin verteilt worden sind und eine eigene Wohnung bzw. ein eigenes Zimmer gefunden haben, nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen bleiben müssen. Für die Aufhebung der Wohnverpflichtung ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Asylsuchenden werden über diese Regelung schriftlich informiert.
Die vollständige Pressemitteilung der Senatsverwaltung gibt es hier