| Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme Vergangene rechtliche Regelungen und Konzepte
Um einen Überblick über die Entwicklungen des Landesaufnahmesystems in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren zu ermöglichen, stellen wir im Folgenden zentrale frühere rechtliche Regelungen und Konzepte zur Verfügung. Auch wenn diese formal außer Kraft sind, hatten sie maßgeblichen Einfluss auf die Organisation und Steuerung des Landesaufnahmesystems. Viele ihrer Inhalte sind in nachfolgende Regelungen eingeflossen oder wirken in der Praxis bis heute fort.
- Erlass des MKFFI NRW zur Unterbringung unerlaubt eingereister Ausländer in Landeseinrichtungen (26.11.2019)
- Erlass des MKFFI NRW zur Steuerung des Asylsystems - Umsetzung des Ausführungsgesetzes zu § 47 Abs. 1 b AsylG (16.07.2019)
- Erlass des MKFFI NRW zur Steuerung des Asylsystems ab 2018 (vom 14.06.2018)
- Runderlass des MKFFI zur Auszahlung des Bargeldbedarfs zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs (sog. Taschengeld) nach dem AsylbLG (15.05.2018)
- Erlass des MIK zur Bescheidzustellung in den Unterbringungseinrichtungen des Landes (11.05.2017)
- Erlass des MIK NRW zur Steuerung des Asylsystems (vom 29.03.2017)
- Presse-Informatuin 179 / 14 der Bezirksregierung Arnsberg zum 8-Punkte-Plan der Landesregierung zu den Sicherheitsdiensten (01.10.2014)