| Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme Gesetzgebungsverfahren zum Ausführungsgesetz zu § 47 Abs. 1b AsylG

Von Seiten der Landesregierung ist ein Gesetzentwurf geplant, der erneut von der Ermächtigung in § 47 Abs. 1b AsylG Gebrauch machen und die maximale Unterbringungsdauer in Landeseinrichtungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf maximal 24 Monate erhöhen soll. Das vergangene Ausführungsgesetz trat am 19. Dezember 2018 mit einer Befristung bis zum 1. September 2024 in Kraft.

Bei Inkrafttreten des Gesetzes können Schutzsuchende verpflichtet werden, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und – im Falle einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ oder „unzulässig“ – bis zur Ausreise oder Abschiebung in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben, längstens für die Dauer von 24 Monaten. Familien mit minderjährigen Kindern und vulnerable Gruppen werden von der längeren Wohnverpflichtung ausgenommen. 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! - Argumentationshilfe gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Juni 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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